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ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN

Eine originäre deutsche Aufgabe mit internationaler Ausrichtung

Zur öffentlichen Diskussion über die Errichtung einer zukünftigen Dokumentationsstätte des ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN erklären die beiden Vorsitzenden Erika Steinbach MdB und Prof. Dr. Peter Glotz:


Wir begrüßen die lebhafte öffentliche Diskussion über Ausrichtung, Aufgaben und Standort der zu errichtenden Dokumentationsstätte für das ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN. Es ist gut, dass diese Debatte nunmehr auch im Ausland geführt wird.

Nicht einmal zwei Jahre nach Errichtung unserer gemeinnützigen Stiftung am 6. September 2000 durch Vertriebene und ihre Verbände ist es der Stiftung mit Sitz in Wiesbaden gelungen, eine breite öffentliche Aufmerksamkeit über Deutschland hinaus zu erringen.

Die zukunftsgerichtete Konzeption der Stiftung mit ihrem breiten europäischen Ansatz ist offenbar so überzeugend, dass jetzt Viele Vater dieses Gedankens sein möchten. Das ist ein großes Kompliment an die Stifter. Wir würden uns freuen, wenn in unseren Nachbarländern dieses Thema aktiv aufgegriffen und aufgearbeitet würde und leisten gerne Hilfestellung. Das entbindet aber nicht Deutschland von seiner eigenen Verantwortung. Wer aber die deutsche Bevölkerung für das Thema sensibilisieren will, muss in Deutschland kommunizieren.

Die Tatsache, dass mehr als 400 deutsche Städte und Gemeinden Paten des ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN sind, zeigt auch, wie tief in der Bundesrepublik Deutschland die Verbundenheit mit dem Lebensschicksal der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler ist. Diese Solidarität war neben den eigenen Aufbauleistungen ein Grund für die gelungene Integration der deutschen Heimatvertriebenen.

Mit dieser Unterstützung und der Spendenbereitschaft vieler Einzelpersonen im Rücken sowie der wissenschaftlichen Unterstützung namhafter Persönlichkeiten sind wir entschlossen, unseren Weg zur Errichtung einer Dokumentationsstätte in Berlin umzusetzen. Wir wollten und wollen dabei auch die Vertreibung anderer Völker und Volksgruppen thematisieren. Es geht uns darum, am Beispiel der deutschen Heimatvertriebenen und der anderen Vertreibungsopfer zu erreichen, dass die Völkergemeinschaft sensibilisiert wird und Vertreibungen geächtet werden. Dies ist ein universelles Menschenrechtsanliegen. Diese Ausrichtung, die über die Erfahrungen aus dem eigenen Schicksal hinausgeht, ist für uns von essentieller Bedeutung.

Gleichzeitig kann es aber keinem Zweifel unterliegen, dass man in einem ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN auch die Vertreibung der Deutschen angemessen debattieren muss. Das ist eine originäre deutsche Aufgabe, die wir nicht in irgend ein anderes Land abschieben können. Im übrigen sollten wir berücksichtigen: Es wäre nicht angemessen, wenn die Deutschen irgend einem dritten Land empfehlen würden, sich des Themas anzunehmen. Das muss jedes Land für sich entscheiden. Empfehlungen an Dritte (nach dem Motto: Ihr solltet gedenken, aufarbeiten, diskutieren) wären fragwürdig.

Das Thema ist von universeller Bedeutung. Nicht nur persönliches Leid, sondern der Blick und das Mitgefühl für andere Opfer prägen das Stiftungsanliegen. Das Bedürfnis aber, den deutschen Opfern einen Ort des Gedenkens einzuräumen, ist genauso fester Bestandteil des Stiftungsanliegens. Insofern liegt es nahe, die deutsche Hauptstadt als Standort der Dokumentations- und Gedenkstätte zu wählen. Die Zusammenarbeit mit Persönlichkeiten und Wissenschaftlern aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa oder anderen europäischen Vertreibungsgebieten ist sehr willkommen und in der Stiftungssatzung bereits heute enthalten. Wir wollen gerne daran mitwirken, gleichartige Projekte in anderen Ländern zu unterstützen.